Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren

Öffentliche Bekanntmachung

Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.

Hier finden Sie die öffentliche Bekanntmachung dazu...

 

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz.