Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Ab dem neuen Schuljahr 2026/2027 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschülerinnen und -schüler in Kraft. Zunächst gilt dieser nur für die Erstklässler und weitet sich dann schrittweise bis zum Schuljahr 2029/2030 auf alle vier Jahrgangsstufen aus.
Bis zum Stichtag 30. April 2026 sollen Eltern und Erziehungsberechtigte von zukünftigen Erstklässlern nun zunächst gegenüber dem Landratsamt den Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme eines Ganztagsangebots bekunden.

 

Über nachfolgenden Link können sich Erziehungsberechtigte über die Möglichkeiten der Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder informieren:

Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder - LRA Berchtesgadener Land