Steuern, Gebühren, Beiträge

    Fremdenverkehrsbeitrag

    Steuern

    Grundsteuer

    Grundsteuer A 280 v. H.

    Grundsteuer B 350 v. H.

    Fälligkeit am 15.02./ 15.05./ 15.08./ 15.11. lfd. Jahr


    Gewerbesteuer

    Gewerbesteuer 380 v. H.

    Fälligkeit jeweils nach Fälligkeitsterminen laut Bescheide


    Hundesteuer

    Fälligkeit am 01.04. lfd. Jahr

    Verbrauchsgebühren

    Wasser und Kanal

    Die Verbrauchsgebühren sind gültig ab 01.01.2023:


    Wasser: 1,98/m³ + 7 % Mehrwertsteuer

    Kanal: 2,17/m³


    Fälligkeit

    Es werden drei Abschlagszahlungen eingefordert; jeweils zum 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres.


    In der Endabrechnung am Jahresende werden diese drei Abschlagszahlungen berücksichtigt.