Markterkundung Bekanntmachung (13.08.2014)
Die Gemeinde Schönau a. Königssee veröffentlicht gem. Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.
Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
Die Gemeinde Schönau a. Königssee bittet daher alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 19.09.2014 an der Markterkundung zu beteiligen.
Ist-Versorgung (13.08.14)
Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.
Die Ist-Versorgung der Gemeinde Schönau a. Königssee kann untenstehend abgerufen werden.
Am 30.06.2016 fand die Übergabe des Zuwendungsbescheids durch den bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder in München statt.
Die Gemeinde erhielt einen Bescheid über Fördermittel zum Breitbandausbau in Höhe von 446.982,00 €.
Unten aufgeführt finden Sie die Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen für Landesentwicklung und Heimat:
http://www.stmflh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/22966/index.htm
Die Gemeinde Schönau a. Königssee bestätigt, dass keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Mustervertrag (Stand: 22.01.2015 oder spätere Fassung) in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsgrundlagen nach § 3 keine diesbezüglichen Änderungen ergaben.
Aufgrund dessen konnte von der Vorlage des Vertrags, geschlossen zwischen der Gemeinde Schönau a. Königssee und der Telekom Deutschland GmbH, bei der Bundesnetzagentur abgesehen werden.
Bekanntmachung Auswahlentscheidung (BbR - Modul 5)
Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Gemeinde Schönau a. Königssee im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Gemeinde Schönau a. Königssee haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb zwei Bieter frist- und formgerecht beworben.
Die Unternehmen wurde zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen frist- und formgerechte Angebote ein.
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.09.2015 beabsichtigt die Gemeinde Schönau a. Königssee einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen. Durch das Bayerische Breitbandzentrum wurde die ausgewiesene Wirtschaftlichkeitslücke einer Plausibilitätskontrolle gem. Breitbandrichtlinie unterzogen.
Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur sowie der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberbayern).
Die Unterlage der Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung kann über folgenden Link abgerufen werden:
BbR - Modul 4
Die Gemeinde Schönau a. Königssee hat die eingegangenen Teilnahmeanträge geprüft und die Aufforderung zur Angebotsabgabe am 16.12.2014 an die Bewerber versandt.
Der Abgabetermin für die Angebotseinreichung wird vom 23.02.2015 auf den 27.03.2015 verlängert. (Eintrag vom 21.01.2015).
Der Abgabetermin für die Angebotseinreichung wird vom 27.03.2015 nochmalig auf den 22.05.2015 verlängert. (Eintrag vom 06.03.2015).
Der Abgabetermin für die Angebotseinreichung wird vom 22.05.2015 nochmalig auf den 19.06.2015 verlängert. (Eintrag vom 08.05.2015).
Bekanntmachung des Auswahlverfahren - zweistufig - zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10. Juli 2014. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR.
Die Unterlagen der Bekanntmachung können über folgende Links abgerufen werden:
Markterkundung - Ergebnis
Die Gemeinde Schönau a. Königssee hat eine Markterkundung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen und Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) durchgeführt.
Das Ergebnis der Markterkundung kann über folgenden Link abgerufen werden:
Breitbandausbau in der Gemeinde Schönau a. Königssee
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netzte der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Die Gemeinde Schönau a. Königssee hat vier Erschließungsgebiete festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Die Erschließungsgebiete umfassen die in beiliegender Karte dargestellten Kumulationsgebiete. Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen, Freiberuflern, Dienstleistern und Gewerbetreibenden gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.
Darüber hinaus verspricht sich die Gemeinde Schönau a. Königssee mit dem Ausbau eine weitgehende Mitversorgung der außerhalb der Erschließungsgebiete liegenden Anschlüsse von Privathaushalten und Unternehmer.
Die Gemeinde Schönau a. Königssee will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie verschiedene Verfahrensschritte sukzessive abzuarbeiten. Im ersten Schritt ist der Bedarf nach Hochgeschwindigkeitsinternet im Gemeindegebiet festzustellen.
Die Gemeinde Schönau a. Königssee bittet daher alle betroffenen
Unternehmen um Ihre Unterstützung. Unternehmen die im definierten Kumulationsgebiet der Gemeinde Schönau a. Königssee ihren Firmensitz haben sind nun aufgefordert ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis zum 08.06.2014 zu melden.
Hierfür haben wir ein Formular zum Download vorbereitet.
Die aktuelle Übertragungsgeschwindigkeit kann über die Internetseite http://www.initiative-netzqualitaet.de/zum-test/ gemessen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen der Breitbandpate der Gemeinde Schönau a. Königssee, Herr Andreas Lochner gerne zur Verfügung. Tel.: 08652/9680-23, Fax: 08652/64526, E-Mail: a.lochner@koenigssee.com
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!