Die Gemeinde Schönau a. Königssee
Die Gemeinde Schönau a. Königssee hat eine Bestandsaufnahme der Breitband-Ist-Versorgung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10. Juli 2014 durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Nr. 4.2 BbR.
Das Ergebnis der Bestandsaufnahme kann über folgenden Link abgerufen werden:
Die Gemeinde Schönau a. Königssee
Die Gemeinde Schönau a. Königssee führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.
Die Unterlagen zur Bekanntmachung können über unten stehende Links abgerufen werden:
Zweites Verfahren
Die Gemeinde Schönau a. Königssee hat eine Markterkundung gemäß der Breitbandrichtlinie in Bayern (BbR) durchgeführt.
Das Ergebnis der Markterkundung kann über folgenden Link abgerufen werden:
Die Gemeinde Schönau a. Königssee
Die Gemeinde Schönau a. Königssee führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) durch.
Der Abgabetermin für die Angebotseinreichung wird vom 01.12.2017 auf den 19.12.2017 verlängert. (Eintrag vom 27.11.2017)
Die Unterlagen der Bekanntmachung können über folgende Links abgerufen werden:
Bekanntmachung Auswahlentscheidung (BbR - Modul 5)
Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Gemeinde Schönau a. Königssee im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Die Gemeinde Schönau a. Königssee gibt in nachfolgendem zum Download bereitgestelltem Dokument die getroffene Auswahlentscheidung bekannt und beabsichtigt mit dem ausgewähltem Netzbetreiber einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag sowie der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberbayern).
Hinweis:
Es wird nur Los 1 vergeben. Das Los 2 wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht vergeben.
Bestätigung Freigabe Kooperationsvertrag
Mit dem zum Download unten bereitgestellten Schreiben bestätigt die Kommune die Freigabe des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).