Grundsteuer A 280 v. H.
Grundsteuer B 350 v. H.
Fälligkeit am 15.02./ 15.05./ 15.08./ 15.11. lfd. Jahr
Gewerbesteuer 380 v. H.
Fälligkeit jeweils nach Fälligkeitsterminen laut Bescheide
Fälligkeit am 01.04. lfd. Jahr
Wasser und Kanal
Die Verbrauchsgebühren sind gültig ab 01.01.2023:
Wasser: 1,98/m³ + 7 % Mehrwertsteuer
Kanal: 2,17/m³
Es werden drei Abschlagszahlungen eingefordert; jeweils zum 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres.
In der Endabrechnung am Jahresende werden diese drei Abschlagszahlungen berücksichtigt.