Steuern, Gebühren, Beiträge

Fremdenverkehrsbeitrag

Steuern

Grundsteuer

Grundsteuer A 280 v. H.

Grundsteuer B 350 v. H.

Fälligkeit am 15.02./ 15.05./ 15.08./ 15.11. lfd. Jahr


Gewerbesteuer

Gewerbesteuer 380 v. H.

Fälligkeit jeweils nach Fälligkeitsterminen laut Bescheide


Hundesteuer

Fälligkeit am 01.04. lfd. Jahr

Verbrauchsgebühren

Wasser und Kanal

Die Verbrauchsgebühren sind gültig ab 01.01.2023:


Wasser: 1,98/m³ + 7 % Mehrwertsteuer

Kanal: 2,17/m³


Fälligkeit

Es werden drei Abschlagszahlungen eingefordert; jeweils zum 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres.


In der Endabrechnung am Jahresende werden diese drei Abschlagszahlungen berücksichtigt.