Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genanntet Ziele.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Im zurückliegenden Bericthszeitraum (2007 - 2012) wurden für die Arten der Anhänge II und IV sowie für die Lebensräume nach Anhang I der FFH-RL in ganz Bayern feste Stichprobenflächen eingerichtet, die jetzt im Rahmen dieses Vorhabens turnusmäßig wieder untersucht werden. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.
Im Gemeinde- bzw. Stadtgebiet befindet sich mindestens eine Probefläche einer oder mehrerer zu untersuchenden Arten oder Lebensräume. Diese Probeflächen sollen im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt im Zeitraum Mai 2015 bis Oktober 2017 untersucht werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.
Zuständig für die Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft zuständig.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre untere Naturschutzbehörde beim zuständigen Landratsamt bzw. bei der kreisfreien Stadt zur Verfügung.
Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert:
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