Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung Bekanntmachung (13.08.2014)


Die Gemeinde Schönau a. Königssee veröffentlicht gem. Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

 

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

 

Die Gemeinde Schönau a. Königssee bittet daher alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 19.09.2014 an der Markterkundung zu beteiligen.

 

 

Ist-Versorgung (13.08.14)


Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

 

Die Ist-Versorgung der Gemeinde Schönau a. Königssee kann untenstehend abgerufen werden.