Die Hochgebirgslandschaft von Berchtesgaden bildete von Natur aus die Voraussetzung der Abgeschlossenheit gegenüber den Nachbarregionen. Es fehlten die weiten Täler, die zu einer intensiven Siedlungswelle einladen konnten. Rodung und Besiedelung setzten deshalb vom 11.-13. Jahrhundert relativ spät ein und erfolgten nicht allzu dicht. Dadurch fehlten größere Siedlungen, wie Dörfer. Es herrschte der Einzelhof vor. Das sich anbietende Einzugsgebiet für Siedlung, Rodung und Erschließung war flußaufwärts das Tal der Berchtesgadener Ache. Dies wird durch die Tatsache untermauert, daß das im Gründungsgebiet genannte Waldgebiet von Berchtesgaden zum grundherrschaftlichen Herrenhof Grafengaden (St. Leonhard b. Grödig) gehörte. Die Siedler, Mönche aus dem Regularkanoniker-Kloster Raitenbuch (Rottenbuch) scheiterten 1102 - 1106 offenbar an der Unwirtlichkeit der Gegend, am Fehlen wirtschaftlicher, materieller Voraussetzungen und an der mangelnden Erfahrung für ein derartiges Siedlungswerk in dieser Berchtesgadener Hochgebirgswildnis. Durch den Wegzug der Kanoniker um 1107 ins Voralpenland nach Baumburg war die Berchtesgadener Klostergründung über eine kleine Zelle noch nicht hinausgekommen.
Ein zweiter Versuch um 1116/17 gelang vor allem deshalb, weil Graf Berengar von Sulzbach und andere Adelige Güter im agrarisch ergiebigeren Lande vor dem Gebirgeschenkten, die lebensnotwendiges Getreide lieferten und sicherlich auf Leute für die harte und zeitaufwendige Rodung stellten.
Daß die Gründung der Regular-Kanoniker keineswegs in einem menschenleeren Waldgebiet erfolgte, geht ungeachtet
Übertreibungen in der Gründungsgeschichte aus dem Traditionsbuch von Berchtesgaden und dem Wortlaut des Privilegs von Papst Paschal 11. eindeutig hervor (»villa« bedeutet die Existenz einer bereits vorhandenen dörflichen Siedlung). Um den Rodungssiedlern eine Lebensgrundlage zum Beginn eines erfolgversprechenden Wirtschaftens zu geben, betrieb die Grundherrschaft in Grafengaden aller Wahrscheinlichkeit nach eine umfangreiche Viehzucht und Weidewirtschaft, um zunächst als »Starthilfe« jeden Siedler mit einigen Rindern auszustatten. Dafür hatten die Kolonisten einen Käsedienst (Abgabe an die Grundherrschaft) von 300 Stück Käse jährlich zu leisten.
Die Rodungssiedler kamen nach dem bisherigen Forschungsstand aus dem Salzach- und Saalachtal, aus dem Pinzgau und sicherlich auch aus dem Chiemgau. die Durchführung und Organisation der Rodungsarbeit lag in den Händen der Herrschaft, d.h. dem Kloster von Berchtesgaden. Die Möglichkeit dazu schuf das Forstprivileg Kaiser Friedrich 11. Barbarossa, der die bereits jahrelang betriebene Brandrodung 1156 legitimierte. Die Bezeichnung "Lehen" für das einzelne Bauerngut drückt aus, das Grund und Boden samt den darauf errichteten Baulichkeiten das Leihegutdes Grundherrn (Klosters) war, der eine Verfügungsgewalt darüber sich vorbehielt. Das auf eine Art Pachtverhältnis abgezielte Leihen = Lehen schuf ein rechtmäßiges Verhältnis, das beide Partner an die Vertragsbestimmungen band. Die Lehen wurden als Vieh- und Schwaighöfe,abgelegt, bei üblicher Abgabenfreiheit für die ersten Jahre.
Grund und Boden gehörten ursprünglich dem Kloster: Lehen
Die zu leistenden Dienste (Zinsabgaben an das Kloster) wurden nicht nach der genutzten Fläche, sondern nach dem gefütterten und aufgetriebenen Vieh berechnet. Die "Lehen" hatten in der Regel die Größe von Ganzen, Viertel- oder Halbhufen. Eine ganze Hufe bedeutete einen Grundbesitz mit einer Größe, die von einer Familie bearbeitet werden konnte und deren Ertrag zu ihrer Ernährung reichte, d. h. etwa 7-15 ha. Besteuert wurden die Höfe mit allem Zubehör also nach ihrer Größe als ganzer, halber oder viertel Hof. Nach Koch-Sternfeld teilte sich der landwirtschaftliche Besitz in Schönau (mit Königssee) vor 1808 wie folgt:
Ganze Höfe 91
Halbe Höfe 63
Viertel Höfe 4
insgesamt 159
Im Lehen inbegriffen war das Talgut, die dazugehörigen Stallungen, die Grundstücke um den Hof, die zur Heugewinnung und zur Anlage kleinerer Äcker und Felder verwendet wurden, die Waldweide, der Holzbezug aus den nächstgelegenen Wäldern und die Almweide. Die angesiedelten Neubauern zinsten vom 12.-15. Jahrhundert dafür Käse, Vieh, Hühner, Flachs und Loden. Danach wurden die Käsedienste in fixierte Geldabgaben umgewandelt.
Das Kloster Berchtesgaden war einziger Grundherr, der anfänglich seinen leibeigenen Kolonisten Grund und Boden auf Baumannsrecht (= auf 1 Jahr), Freistift (= auf eine bestimmte Zahl von Jahren) oder auf Leibgeding (= auf Lebenszeit) verlieh. Nach Ablauf dieser unterschiedlichen Pachtzeiten konnte das Augustiner Chorherrenstift mit seinem "Lehen" wieder nach Willkür verfügen, d.h. das Gut konnte eingezogen und an einen anderen Bauern verliehen werden.
Da bei uns die Landwirtschaft keinen hohen Gewinn erbrachte, wurden die Bauern zusehends unzufriedener und ärmer.
Dies führte dazu, daß man von seiten des Chorherrenstiftes dem unruhigen und aufmuckenden Bauernstande, später "Landschaft" genannt, ähnlich wie den Einwohnern der beiden Märkte Berchtesgaden und Schellenberg, ebenfalls besondere Rechte zugestand. Im "Landbrief von "1377" wurden daher die Lehen an die leibeigenen Untertanen zu "Erbrecht " verkauft. Die neuen Erbhofbesitzer mußten aber versprechen, weiterhin Abgaben (Käse, Hühner) an das Stift zu entrichten, die Wachtdienste auf den Türmen in Hallthurm und Schellenberg und am Gehag (Landesgrenze) an 5 Tagen im Jahr zu verrichten und bei erforderlicher Landesverteidigung im Harnisch (mit Eisenhaube, Spieß, Armbrust, Brustpanzer und dgl.) zu erscheinen. Zudem blieben die Untertanen für ihre Person weiterhin Leibeigene: die ganze Leibeigenschaft bestand aber nur darin, daß niemand ohne Bewilligung des Stiftes heiraten und noch weniger außer Land ziehen durfte. Erst vom Jahre 1217 an durften sich die Berchtesgadener mit den Untertanen der Salzburger Klöster Nonnberg und St. Peter ohne Erlaubnis verheiraten, von 1236 an auch mit den Untertanen des Domkapitels Salzburg. In der Zeit zwischen 1385 und 1600 erwarben 525 Berchtesgadener Bauern das Erbrecht.
Dieser "Landbrief" brachte viele Vorteile: Die Bauern, zwar weiterhin Leibeigene, waren nun zum Haus- und Grundeigentümer geworden und bearbeiteten in Zukunft mit mehr Liebe und erhöhtem Fleiße ihre Wiesen und Felder und wurden neu motiviert, noch unwirtliches und waldiges Gelände der Landwirtschaft nutzbar zu machen. Dies führte zur letzten großen Rodungsepoche im Berchtegadener Land. Außerdem konnten jetzt viele ehemals ganze Lehen geteilt und in Vorder-, Hinter-, Ober-, Unter- und Mitter ... lehen getrennt und zerstückelt werden. Die wiederholte Teilung der Güter führte andererseits dazu, daß häufig die zu klein gewordenen Halben oder Viertellehen eine Familie nicht mehr zu ernähren vermochten.
Um ihre speziellen und örtlich bedingten Belange gegenüber der Obrigkeit, dem Augustiner Chorherrenstift, wirksam zu vertreten, und zwecks gemeinsamer Bestrebungen und Bewältigung öffentlicher Arbeiten und Lasten, schlossen die Bauern ihre Einzelhöfe und Einöden zu größeren Einheiten zusammen, deren Zahl (8) durch die geographische Struktur des Landes, vor allem durch die Täler vorgegeben war. Dieser Zusammenschluß "Gnotschaft" (Genossenschaft) genannt, bildete eine Art Selbsthilfeorganisation des Landstands gegenüber der Grundherrschaft, dem Kloster. Im ganzen Lande wurden 8 Gnotschaften gebildet: Au, Berg = Salzberg, Bischofswiesen, Ettenberg, Gern, Ramsau, Scheffau und Schönau, die z.T. den heutigen Gemeinden entsprachen und bis zur Säkularisation (1803) bestehen blieben. Im Jahre 1456 werden diese Gnotschaften erstmals alle aufgeführt.
Die Unterteilung der Gnotschaften in Teilbereiche ("Gnotschaftsbezirke ") erscheint ebenfalls bereits im ersten Steuerbuch von 1456. Jedem Gnotschafterbezirk stand ein von "seinen" Bauern alljährlich neu zu wählender Vertreter vor, der sog. "Gnotschafter". Augenscheinlich ist, daß nur für jeden Gnotschafterbezirk ein Gnotschafter aufgestellt war, nicht aber bei räumlich sicherlich zu großen Gnotschaften.
In seiner Funktion nahm der jeweilige Gnotschafter eine Mittelstellung zwischen dem späteren Gemeindevorsteher und einem Gemeindediener ein.
1698 war die Gnotschaft Schönau in acht Gnotschafterbezirke unterteilt:
1. Gnotschafterbezirk | Königssee | 18 Anwesen |
2. Gnotschafterbezirk | Oberschönau I | 25 Anwesen |
3. Gnotschafterbezirk | Hinterschönau | 11 Anwesen |
4. Gnotschafterbezirk | Schwöb | 15 Anwesen |
5. Gnotschafterbezirk | Unterschönau II | 17 Anwesen |
6. Gnotschafterbezirk | Oberschönau II | 27 Anwesen |
7. Gnotschafterbezirk | Unterschönau I | 14 Anwesen |
8. Gnotschafterbezirk | Faselsberg | 29 Anwesen |
Mit der Teilung der Höfe und dem Anwachsen der Bevölkerung wurden die Bewohner vor die Tatsache gestellt, daß der karge Gebirgsboden und die kleineren Höfe nur einer verhältnismäßig geringen Zahl von Bauern ausreichend das tägliche Brot geben konnte. Man wandte sich daher verstärkt dem Salz- und Holzreichtum des Landes zu, welche beide die Grundlage für die verschiedensten Berufe abgaben.
Als Folge der Entwicklung des Berchtesgadener Holzhandwerks fand eine große Anzahl von Landbewohnern, insbesondere in der Gnotschaft Schönau, auch außerhalb der Landwirtschaft ihren Lebensunterhalt. Diese "Hausindustrie" nahm einen derartigen Umfang an, daß sich vom 16. Jahrhundert an der Landmann von den Erträgnissen des Bodens unabhängig machte. Im Jahre 1535 gab Propst Wolfgang 1. den Drechslern, Löffel- und Spindelmachern "unter Berufung auf altes Herkommen" die erste Handwerksordnung und schloß Nichteinheimische von diesen Handwerkszweigen völlig aus.
Ein Verzeichnis der Holzhandwerker vom Jahre 1596 führt in der Gnotschaft Schönau (mit Königssee) auf:
48 Gadelmachermeister
23 Gadelmachergesellen
59 Drechslermeister
17 Dreschlergesellen
11 Bindermeister (Schaffelmacher)
2 Bindergesellen
118 Holzhandwerksmeister (= fast 47%)
42 Holzhandwerksgesellen (= mehr als 36% aller in der gesamten Fürstpropstei Berchtesgaden schaffenden Holzhandwerker)
Weitere Handwerksordnungen für die Pfeifemmacher (1581), Gadelmacher (1629) und Schnitzer (1637 und 1655) folgten.
Man beschäftigte sich vorwiegend mit der Fertigung von Haushaltsgegenständen wie Schaffeln, Spanschachteln, Spinnrädern, Holzschuhen, Fischlageln, Kochlöffeln, Büchsen mit abschraubbaren Deckeln, Kinderbadewannen, Pfeifen und Kinderspielwaren. Um sich keine auswärtige Konkurrenz zu schaffen, war den Holzhandwerkern das Wandern und die Auswanderung strikt verboten.
Damals betrieben über zwei Drittel der ländlichen Bevölkerung dieses Handwerk! Die "Berchtesgadener War" wurde in aller Herren Länder verkauft und beherrschte einst den Weltmarkt. Der im Jahre 1805 angefertigte Kataster führt als Meister in Schönau mit Königssee auf:
84 Holzwarenhersteller und Drechsler
69 Schachtelmacher
14 Schnitzer
5 Schachtelmaler
8 Schäffel- und Löffelmacher
180 Holzhandwerksmeister
Noch 1848 weist ein Verzeichnis der Zunftmeister der Schachtelmacher in Schönau 61 Meister und 10 Gesellen, in Königssee 23 Gesellen auf. Das Stift förderte diese Handwerkszweige, da es für seine Untertanen eine lebenswichtige Einnahmequelle insbesondere für die Wintermonate sah. Die verdienstarme Zeit in unserem Gebirgslande dauerte oft 5 Monate: in den übrigen Monaten füllten die landwirtschaflichen Arbeiten in diesen kleinen Anwesen nur einige Stunden des Tages aus, während die Holz- Hausindustrie in der übrigen Zeit jung und alt beschäftigte, das Familienleben pflegte und den Gemeinsinn innerhalb der Familien förderte.
In den sieben Jahren von 1803-1810, wechselte die Berchtesgadener Bevölkerung viermal ihren Landesherrn und ihre staatliche Zugehörigkeit. Zunächst hatte die jahrhundertealte souveräne Fürspropstei infolge der französischen Kriegszüge und des nachfolgenden Friedens von Luneville aufgehört zu bestehen. Aus dem ehemaligen, jetzt säkularisierten Klosterstaat war zusammen mit Salzburg, Eichstätt und einem Teil des ehemaligen Fürstbistums Passau das Kurfürstentum Salzburg unter Großherzog Ferdinand von Toskana gebildet worden. Doch bereits im Spätsommer des Jahres 1805 war dieses kurze "Gastspiel" wieder vorüber und das Berchtesgadener Land wurde dem Kaiserreich Österreich einverleibt. Im Oktober 1807 erschien der neue Landesherr, Kaiser Franz 1., um sein hinzugewonnenes Besitztum in Augenschein zu nehmen und einer Jagd am Königssee beizuwohnen. Sein Besuch beendete mit der Aufhebung der Leibeigenschaft der Bewohner den letzten Zustand persönlicher Abhängigkeit von der Landesherrschaft. Erneut auflebende Kampfhandlungen zwischen Franzosen und Bayern einerseits und Österreich andererseits sahen letztendlich Napoleon als Sieger. Und abermals wurde im Frieden von Schönbrunn 1809 über das Berchtesgadener Land entschieden. Letzteres wurde nun unter französische Militärverwaltung gestellt, litt unter der Willkür der Besatzungstruppen und sah sich neuen Verordnungen und Erlassen ausgesetzt, die zudem in einer fremden Sprache verfaßt waren, die nur wenigen verständlich war. Glücklicherweise zogen schon ein Jahr später unter dem Jubel der Bevölkerung bayerische Truppen ein und nahmen das Ländchen für das Königreich Bayern in Besitz. Dies bedeutete den letzten, endgültigen Wechsel der Staatszugehörigkeit: Berchtesgaden blieb fortan für alle Zeiten bayerisch!
König Maximilian 1. Joseph und nach ihm alle folgenden bayerischen Monarchen erkoren das Berchtesgadener Land zu ihrem Lieblingsjagdrevier. Alljährlich kamen sie mit Herren ihres Hofstaates, Staatsgästen und Bediensteten in dieses liebenswerte Land, das sie sogleich in ihr Herz geschlossen hatten.
In ihrem Gefolge entdeckten Maler, Reiseschriftsteller, Naturforscher und Gelehrte mit ihren Familienangehörigen dieses landschaftliche Kleinod. Gar mancher Adelige, Künstler, Industrielle und wohlhabende Pensionär ließ sich für immer hier nieder oder reiste alljährlich in dieses zu den schönsten Fleckchen der Erde zählende und im Herzen schon immer bayerisch gewesene Naturparadies. Ein neues Gewerbe, die Beherbergung von Erholungsbedürftigen begann und brachte endlich den ersehnten Wohlstand in diese südöstlichste Region Deutschlands.
Sofort nach dem Anschluß an Bayern wurde auch im nunmehrigen Landgericht Berchtesgaden mit der Bildung der politischen Gemeinden begonnen.
Während in den übrigen, neu hinzugekommenen Landesteilen dabei schon bestehende Einheiten wie Pfarreien oder wirtschaftlich zusammengehörige Gemeinden berücksichtigt wurden, ging es im neu errichteten Landgericht Berchtesgaden darum, das seit dem 15. Jahrhundert bestehende Organisationsprinzip, die sog. Gnotschaften, zu berücksichtigen. Als nach den großartigen Feiern anläßlich der Inbesitznahme wieder der graue Alltag einkehrte, schrieb Graf von Preysing an den bayerischen Staatsminister Graf Montgelas: "Mit einiger besonderer Schwierigkeit ist die Planstellenbesetzung im Gebirge verbunden. Das Gebirgsvolk, rauh und starrsinnig wie die Felsen, die es umgeben, hatte schon seit mehreren Jahren die Zügel der Oberherrschaft nur schwach gespürt ...
Die beiden Gemeinden setzten sich in den folgenden 160 Jahren wie folgt zusammen:
Gemeinde Königssee, 751 ha, 3 Gnotschaften
Faselsberg 32 Anwesen
Königssee 25 Anwesen
Schwöb 14 Anwesen
Gemeinde Schönau, 1335 ha, 5 Gnotschaften
Unterschönau I 14 Anwesen
Unterschönau II 19 Anwesen
Oberschönau I 27 Anwesen
Oberschönau II 27 Anwesen
Hinterschönau 11 Anwesen
Dies alles führte dazu, daß staatlicherseits im Jahre 1817 die seit mehr als 460 Jahre bestehenden Gnotschaften ohne irgendwelche territoriale Veränderung in politische Gemeinden umgewandelt wurden. Daß aus den bestehenden 8 Gnotschaften nun 9 Gemeinden wurden, lag darin begründet, daß die damalige Gnotschaft Schönau in zwei Gemeinden, in Schönau und Königssee geteilt wurde und zwar dergestalt, daß die Königsseer Ache die Grenze zwischen den beiden Gemeinden bildete.
Die ehemaligen Gnotschafterbezirke blieben in ihrem bisherigen Umfange erhalten und nannten sich nunmehr Gnotschaften.
1818 vermerken die Gemeindebildungsakten, daß in den Berchtesgadener Landgemeinden keine Gemeindediener aufgestellt werden bräuchten, da ihre Stelle "die sogenannten umwechselungsweise aufgestellten Gnotschäfter observanzmäßig (nach alter Gewohnheit) unentgeltlich vertraten". Dennoch sah man von der weiteren Aufstellung von Gnotschaftern ab und wählte stattdessen von nun an Gemeindevorsteher . Die beiden ersten Gemeindevorsteher waren in Königssee Josef Stangassinger, Mühleben, in Schönau Andreas Walch, Bodnerlehen.